Ohje, die Bürger wollen auch etwas zu sagen haben… Zumindest beim Viktoriakarree. Und als sie ihr Bürgerbegehren quasi auf den Weg gebracht hatten, schwang die Stadt den Prüfungshammer. Doch ist das nötig? Das sind die Fragen, um die es geht:

Wie lange dauert die Prüfung?

Wie lange das genau die Zulässigkeitsprüfung dauern wird, kann man noch nicht sagen. Denn: „Rechtsfragen, die die Zulässigkeit tangieren könnten, stellen sich oftmals erst im Verlauf der Zulässigkeitsprüfung heraus“ teilt die Stadt gegenüber Bundesstadt.com mit.

Aber die Stadt hatte doch schon genau geprüft oder nicht?  

Naja. Die Linken hatte einen Antrag gestellt, der wurde aber nur summarisch geprüft. Heißt: Weil die Zeit knapp war bis zur Sitzung, musste es schnell gehen. Aber das bedeutet auch, dass man möglicherweise nicht sämtliche hierzu ergangene Rechtsprechung und Literatur berücksichtigen konnte. Immerhin ist es das erste Bürgerbegehren in Bonn, dass durchgekommen ist.

Was machen die Stadtjuristen jetzt?

Sie bilden sich fort in der fremden Materie Bürgerbegehren. Sie lesen eingehend, und zwar „u.a. in diversen Datenbanken, Fachzeitschriften u.Ä.) , wie insbesondere die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung des Landes NRW zu einzelnen Rechtsfragen in Vergleichsfällen entschieden hat.“

Oder genauer: „Bei der Prüfung der Frage, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens […] eingehalten worden sind, orientiert sich die Verwaltung u.a. an den gängigen Kommentaren zur Gemeindeordnung des Landes NRW„, insbesondere die Kommentare zu den „Bestimmungen des § 26 GO NRW.

Und worum geht es in dem Paragraphen?

Waschmittel. Nein, dort geht es natürlich um Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Man kann nur vermuten, dass folgender Absatz besonders geprüft wird:

Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über „4. Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung […] entscheiden sind,“ und „5. die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“ geht.

Natürlich will man auch Fachzeitschriftenaufsätze zu Rate ziehen. Und um zu wissen, wie Verfahren ausgehen könnten, will man auch mal schauen, wie die beiden Instanzen der Verwaltungsgerichte, also Köln und Münster, mit Klagen von Bürgern, Investoren und Fragen von Bürgerbegehren umgehen.

Sorgfältiges Lesen bildet eben.

Genug Gelaber. Was ist jetzt mit der Kiste mit Unterschriftenlisten, die verschwunden war?

Die Stadt teilt mit: „Eine Kiste mit einem Teil der Unterschriftenlisten war in einem Schrank zu sorgfältig weggeschlossen worden und tauchte erst bei einer erneuten gründlichen Suche wieder auf.“

Nix passiert im Stadthaus, alles im grünen Bereich. Sorgfalt will Weile haben.

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