Das Bundesstadt.com-Redaktionsstatut

1. Ziel und Zweck von Bundesstadt.com

(1) Bundesstadt.com ist ein Bürgerportal und -blog von Bonnerinnen und Bonnern.

(2) Zu dem Angebot gehören Social-Media-Kanäle.

(3) Der Fokus liegt auf dem Geschehen in der Stadt Bonn und der Region.

(4) Mitmachen darf grundsätzlich jede(r), die/der Interesse an der Bundesstadt Bonn und der Region besitzt und Artikel veröffentlichen möchte.

(5) Jede Autorin und jeder Autor bei Bundesstadt.com hat die Freiheit, ohne Rücksprache Artikel zu schreiben und zu veröffentlichen. Absprachen mit Partnern (z.B. Veranstaltern) erfolgen in der Regel eigenständig.

2. Ziel und Zweck des Redaktionsstatuts

(1) Vertrauen ist das höchste Gut, das Bundesstadt.com gegenüber seinen Leserinnen und Lesern besitzt. Es zu halten und auszubauen ist Bestreben aller Beteiligten.

(2) Das Redaktionsstatut von Bundesstadt.com hat das Ziel, für einheitliche Maßstäbe bei Autorinnen und Autoren zu sorgen. Es soll einen festen Handlungsrahmen bieten, innerhalb dessen sich Redaktionsmitglieder frei bewegen können.

3. Inhaltliche Leitlinie und Grenzen

(1) Gemeinsamer Nenner von allen Artikeln bei Bundesstadt.com ist Bonn und die Region. Beiträge müssen einen inhaltlichen Bezug dazu haben.

(2) Beiträge müssen frei von strafbarem, diskriminierendem, rassistischem, anstößigem und beleidigendem Inhalt sein und sich an geltendes Recht halten. Aufrufe zu Hass, Hetze und Gewalt sind nicht erlaubt.

(2a) Die in Beiträgen verwendeten Materialien (Fotos, Videos etc.) werden auf die rechtliche Freigabe zur Verwendung bei Bundesstadt.com von der jeweiligen Beitragsautorin bzw. -autor vor Veröffentlichung geprüft. Urheber werden namentlich genannt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Das gilt auch für vom Autor bzw. von der Autorin selbst erstellte Fotos.

(3) Ungekennzeichnete Werbung ist in der Berichterstattung nicht erwünscht.

(4) Bundesstadt.com hat ausdrücklich keine Agenda und ist politisch neutral. Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors wider.

(5) Über die inhaltliche Zulässigkeit entscheidet im Zweifel die Chefredaktion.

4. Bezahlte Artikel und Sachleistungen

(1) Gegenleistungen für einen Artikel werden deutlich kenntlich gemacht.

(2) Gab es für den Beitrag Geld, Sachleistungen oder andere geldwerte Vorteile, wird der Artikel als „Anzeige“ oder „Werbung“ in der Überschrift oder im ersten Wort des Fließtextes gekennzeichnet.

(3) Anzeigen und Werbebeiträge werden nur nach Rücksprache mit der Chefredaktion veröffentlicht.

(4) Besteht die Gegenleistung lediglich im Zugang zu den Informationen (konkretes Beispiel ist eine kostenfreie Teilnahme an einer Veranstaltung, über die berichtet wird), reicht eine Offenlegung am Ende des Textes.

5. Offenlegung bei Interessenkonflikten

(1) Über die vorstehende Regelung bei Artikeln mit Gegenleistung hinaus werden außerdem Artikel mit einer Offenlegung versehen, wenn ein (potentieller) Interessenkonflikt mit Teilen des Inhalts oder dem gesamten Beitrag bestehen. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Artikel,

  • die politisch motiviert sind und deren Verfasserin bzw. Verfasser ein politisches Amt begleitet;
  • deren Inhalt ganz oder teilweise die eigene Geschäftstätigkeit berührt.

(2) Die Offenlegung muss am Ende des Textes erfolgen und beinhaltet eine Erklärung, inwiefern ein (möglicher) Interessenkonflikt besteht. (Beispielformulierungen: „Der Autor ist Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn.“, „Die Autorin unterhält berufliche Beziehungen zu der im Text genannten Firma X.“)

6. Vorgehensweise bei Verstoß gegen die Regeln

(1) Bei Verstoß gegen eine Regel aus diesem Statut sind folgende Sanktionierungsmöglichkeiten gegeben:

  • Bitte um zeitnahe Änderung oder Ergänzung des Artikels;
  • Änderung oder Ergänzung des Artikels durch die Chefredaktion;
  • Entfernung des Artikels durch die Chefredaktion;
  • Ausschluss aus der Redaktionsgemeinschaft von Bundesstadt.com.

(2) Über die konkrete Vorgehensweise entscheidet die Chefredaktion. Die Entscheidung muss sie vor der Redaktionsgemeinschaft vertreten. Die Autorin bzw. der Autor wird über Änderungen umgehend informiert.

(3) Bei Schadens- und Haftpflichtfällen behalten sich die Betreiber von Bundesstadt.com vor, sich an der jeweiligen Autorin bzw. an dem jeweiligen Autor schadlos zu halten. Näheres regeln entsprechende Gesetze.

7. Gültigkeit und Weiterentwicklung des Statuts

(1) Das Redaktionsstatut erlangt Gültigkeit nach Vorstellung bei einem Redaktionstreffen und Zustimmung durch die Mehrheit der persönlich oder per Videozuschaltung anwesenden Redaktionsmitglieder.

(2) Ein entsprechendes Redaktionstreffen muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich durch die Chefredaktion bekanntgegeben werden.

(3) Das beschlossene Statut gilt ohne Übergangszeit für alle Autorinnen und Autoren.

(4) Das Statut wird gemeinschaftlich von den Mitgliedern der Bundesstadt.com-Redaktion beständig weiterentwickelt. Neuere Versionen werden bei Redaktionssitzungen mit der Mehrheit der persönlich oder per Videozuschaltung anwesenden Redaktionsmitglieder beschlossen.

(5) Redaktionsmitglieder im vorgenannten Sinn sind Autorinnen und Autoren, die in den zum Zeitpunkt der Abstimmung zurückliegenden drei Monaten mindestens einen Artikel bei Bundesstadt.com veröffentlicht haben.

Bonn, den 3. November 2016

Beschlossen auf der Redaktionssitzung am 3. November 2016 mit 7 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen.

Geändert auf der Redaktionssitzung am 29. März 2017 mit 7 Ja-Stimmen bei 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen.