Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Bonn hat einen Vorabbericht vorgelegt, der die Ergebnisse der Untersuchung in Bezug auf die Grundstücksaffäre am Flugplatz Hangelar beleuchtet. Der Bericht entlastet die Stadtspitze zwar vom Vorwurf strafrechtlich relevanter Korruption, attestiert der Verwaltung jedoch handwerkliche Mängel und Compliance-Versäumnisse.
Im Kern bewerteten die Prüfer den Versuch der Stadtverwaltung, die Stadtwerke Bonn (SWB) zum Verzicht auf ein Vorkaufsrecht zu bewegen, als eine „untaugliche Weisung“. Da diese Anweisung nicht über den formal korrekten Weg via Stadtrat und Kämmerer erfolgt sei, habe sie keine rechtliche Bindung entfaltet. Folglich hätten die SWB-Vertreter rechtmäßig gehandelt, als sie die Weisung ignorierten und das Vorkaufsrecht im unternehmerischen Eigeninteresse dennoch ausübten.
Co-Dezernent Siegberg im Fokus, OB Déus wird entlastet
Co-Dezernent Christian Siegberg steht dennoch im Zentrum der Kritik, da er laut RPA einen potenziellen Interessenkonflikt nicht rechtzeitig offengelegt habe. Aufgrund früherer geschäftlicher Kontakte zum kaufinteressierten Unternehmer hätte er eine mögliche Befangenheit gegenüber dem Oberbürgermeister anzeigen müssen, um jeden Anschein von Parteilichkeit zu vermeiden. Zwar hätten die Prüfer keine Belege für eine gezielte Begünstigung des CDU-Spenders gefunden, rügten jedoch die mangelnde Sensibilität für Compliance-Regeln und die durch persönliche Befindlichkeiten belastete Kommunikation mit der SWB-Führung.
Oberbürgermeister Guido Déus wurde durch den Bericht weitgehend aus der Schusslinie genommen, da er am operativen Geschäft nicht aktiv beteiligt gewesen sei und lediglich punktuell informiert worden sei. Seine Rolle wurde im Bericht als nachrangig eingestuft.
Prüfung der SWB steht noch aus
Für die Zukunft bleibe die Lage dennoch angespannt, da das laufende Compliance-Verfahren der Stadtwerke durch die Bestätigung ihrer rechtmäßigen Position gegenüber der Stadtverwaltung gestärkt werde. Das RPA mahnte an, dass die tiefen Gräben zwischen der Stadtspitze und der SWB-Leitung zugunsten einer funktionierenden Zusammenarbeit dringend zugeschüttet werden müssten.
Die Opposition dürfte sich durch den Bericht in ihrer harten Linie bestätigt fühlen. Zwar fehlt der Beweis für eine gezielte Begünstigung, doch das Eingeständnis einer „untauglichen Weisung“ ist eine politische Steilvorlage. Man kann der Stadtspitze vorwerfen, entweder grob unprofessionell gehandelt oder bewusst rechtliche Grauzonen ausgereizt zu haben, um privaten Interessen den Weg zu ebnen.
Besonders die Personalie Siegberg bleibt ein wunder Punkt. Die Opposition wird voraussichtlich fordern, dass aus der „Besorgnis der Befangenheit“ dienstrechtliche Konsequenzen folgen müssen, um den Klüngel-Verdacht endgültig auszuräumen. Das Compliance-Verfahren der SWB könnte hier zum Hebel werden, um weiteren Druck auf das Rathaus auszuüben, falls dort strengere Maßstäbe angelegt werden als im RPA-Bericht.
Beitragsbild: Carsten Steger, CC BY-SA 4.0



