(jk) Noch bevor der Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters in Bonn so richtig begonnen hat, verspielt einer der Kandidaten bei mir bereits alle Sympathien. Der SPD-Kandidat Peter Ruhenstroth-Bauer hat aus dem Umfeld des CDU-Kandidaten Ashok-Alexander Sridharan eine Abmahnung erhalten. Ruhenstroth-Bauer hatte Wahlhelfer Sridharans beim Plakatieren fotografiert und dieses Bild dann unglücklicherweise bei Facebook veröffentlicht. Einer der Wahlhelfer hatte sich auf dem Bild wiedererkannt. Damit hat der SPD-OB-Kandidat Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Jurist hätte er das wissen müssen. Gegen die Abmahnung ist rechtlich nichts einzuwenden.

Befremdlich finde ich es allerdings, dass ein Politiker, der sich um das Amt der Oberbürgermeister bewirbt, ein solches Vorgehen billigt bzw. einen juristischen Kettenhund aus seinem Umfeld von der Leine lässt. Von dem obersten Repräsentanten der Stadt und dem Leiter der Verwaltung erwarte ich eine souveränere Reaktion als den Schwung mit der juristischen Keule. Normale Menschen sprechen erst einmal miteinander, wenn es ein Problem gibt. Das sollte für Politiker umso mehr gelten. Das freundliche Lächeln des in der gesamten Stadt omnipräsenten Ashok-Alexander Sridharan sehe ich nun mit anderen Augen.

Titelbild: Voyagerix – Shutterstock

17 Kommentare

  1. Weder unser OB-KANDIDAT noch der Kreisvorsitzende wussten von der Sache. Wir haben erst davon erfahren als die Presse sich schon damit beschäftigt hat.
    Miteinander reden ist insofern sehr wünschenswert ;-)

  2. Liest man das Statement des Sprechers von Herrn Sridharan im GA-Artikel, kann man aber leicht einen anderen Eindruck gewinnen …

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