Parkverbote und Kirchgänger

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Ich oute mich mal an dieser Stelle als Freund von Leserbriefen. Auf der einen Seite schreibe ich gerne selber mal welche – wobei ich zukünftig für meine „5 Cent“ wohl eher diesen Blog benutzen werde –, aber noch viel lieber lese ich die Meinungen anderer. Wann immer es in unserer Bundesstadt einen Aufreger gibt, warte ich gespannt auf die Briefe an den Generalanzeiger.

Auf die Sammlung, die nun in der heutigen Ausgaben zu finden sind, hatte ich mich bereits gefreut, ahnte ich doch, dass es noch andere Menschen in Bonn gibt, die eine Meinung zum Parkverhalten der Münster-Gänger an Weihnachten und Neujahr haben. Jetzt sind sie zu lesen. Die meisten abgedruckten Zuschriften lassen ahnen, dass die Autoren wenig Verständnis für die Nutzung des recht abstrakten Entscheidungsspielraumes der Bußgeldstelle haben. Grundsätzlich will das erst einmal nichts heißen, weil der GA hier und da eine recht eigenwillige Auswahl von Leserbriefen trifft.

Ich selber habe mir bei Erscheinen des o.g. Artikels bereits verwundert die Augen gerieben. Da stehen eine ganze Reihe von Fahrzeugen innerhalb der Fußgängerzone im Parkverbot und die Bußgeldstelle entscheidet, lediglich Verwarnungen auszusprechen. Dem Artikel ist weiter zu entnehmen, dass die Parkverbote und die (angeblich) unbefriedigende Parkplatzsituation rund um das Bonner Münster schon seit längerem ein Ärgernis darstellen. Da muss man dann zwar nicht, aber kann den Bezug herstellen, dass die Falschparker sich des Parkverbotes bewusst waren, mithin dort fahrlässig ihre Fahrzeuge abstellten.

Das kann man grundsätzlich nicht kritisieren. Es sei jedem gestattet, auf diese Art und Weise gegen Regelungen zu verstoßen, solange dabei keine andere Person erheblich gefährdet wird. Allerdings denke ich, dass jeder dann auch bereit sein sollte, die Konsequenzen seines vorsätzlich regelwidrigen Verhaltens zu tragen. Dass das aber scheinbar zuviel erwartet ist, lesen wir dann weiter: Großen Ärger haben die (folgenlosen) Ermahnungen bei den Gottesdienstlern ausgelöst.

„Ohne Rücksicht auf die Menschen und ihre Gefühle und berechnend“ hätten die Ordnungsamtsmitarbeiter der Stadt Bonn „ausgerechnet in der einen Stunde, die die Messe dauerte“ die Strafzettel verteilt, klagte ein GA-Leser, der an Neujahr die Messe im Münster besucht und auch einen Strafzettel erhalten hatte.

Ich weiß nicht so recht, ob ich mich des Kopfschüttelns oder eines Lachanfalls bedienen soll, wenn ich eine solche Aussage lese. Nicht nur wird hier die eigene Verantwortung, die durch den eigenen Vorsatz entstanden ist, mal eben auf einen anderen übertragen. Vielmehr versucht der Mensch gleichzeitig, die verantwortliche Aufsichtsbehörde in Misskredit zu bringen. (Was, nebenbei bemerkt, nicht gelingt. Schließlich ist es völlig egal, ob diese „gezielt“ oder „ungezielt“ oder auch nur „halb gezielt“ ihre Aufgaben ausfüllt).

Dieses Thema erinnert mich daran, dass es bei jeder Geschwindigkeitskontrolle die Frage nach „berechtigt“ oder „unberechtigt“ gibt. Da wird dann statt über den fahrlässigen oder auch vorsätzlichen Verstoß zu diskutieren, lieber etwas Abstraktes wie „Unfallschwerpunkt oder nicht“ herangezogen. Eine vergleichbare Reaktion zeigen auch Fahrradfahrer, die in der Fußgängerzone angehalten und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden („Ich habe doch niemanden gefährdet.“). Das Geschrei danach scheint desto lauter und abstruser zu sein, je klarer dem Einzelnen der eigene Fehler bewusst ist.

Wie erfreulich wäre es doch, wenn wir uns einfach einmal wieder darüber im Klaren wären, dass wir alleine die Verantwortung für unser Handeln tragen und damit jeder Einzelne auch berufen ist, sich mit den Konsequenzen dieses Handelns zu beschäftigen und diese zu tragen. Wie hilfreich wäre es, statt nur auf das eigene Wohl, immer auch mal auf das des anderen zu schauen und seine Entscheidungen auch danach auszurichten. Als Gesellschaft könnten wir davon nur profitieren und es würden viel mehr Menschen Verständnis dafür zeigen, wenn die Bußgeldstelle tatsächlich ein Auge zudrückt.

3 Kommentare

  1. In der Tat. Ich finde es (als Eingeborene) absolut unvorstellbar, dort zu parken, schon aus ästhetischen Gründen, ich parke ja auch nicht mitten auf dem Marktplatz oder auf der Hofgartenwiese und sage dann: „Aber ich war doch nur im Kino/im Museum/ in der Uni, da kann doch keiner was gegen haben.“ Es gibt Tiefgaragen, Bus und Straßenbahn halten 200 Meter entfernt.

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