Bonner gegen Geräusche in der Stadt (BOGEGIS)

19

frankenbad1(ck) Und wieder hat das Bonner Dezibel-Denunziantentum zugeschlagen. Dieses Mal trifft es die Reggae-Party der Kulturinitiative Rhizom, die am Rosenmontag nach dem Zoch von 15 bis 20 Uhr auf dem Vorplatz des Frankenbades stattfinden sollte, also an einem Tag, der nicht gerade zu den stillen Feiertagen gerechnet werden kann; auch erscheint eine Störung der Nachtruhe aufgrund der moderaten Zeitlage eher unwahrscheinlich. Eine Anwohnerin im Bereich Adolf-/Vorgebirgsstraße hat der Stadt Bonn über ihren Anwalt eine Klage angedroht, falls die Party, die es bereits seit 2008 gibt, genehmigt werden sollte. Von einer Klageandrohung gegen den Rosenmontagszug, der unter ihrem Fenster entlang läuft, sieht sie in diesem Jahr offenbar noch einmal ab.

Nachdem ihre Rechtsgelehrten die Beschwerde geprüft hatten, knickte die Stadt – wie gewohnt – ein und ließ über ihren Rock- und Pop-Beauftragten verkünden, dass sie die Party in diesem Jahr wegen überhöhter Lärmimmission nicht genehmigen könne. Das wirft Fragen auf. Erstens: Kann man eine Stadt wegen wiederholter Feigheit vor einer Klage verklagen? Zweitens: Was genau macht eigentlich ein Rock- und Pop-Beauftragter?

Doch geben sich die Veranstalter nicht kampflos geschlagen. Statt zur Party rufen sie nun zu einer Demonstration auf, ebenfalls von 15 bis 20 Uhr vor dem Frankenbad. Diese wurde auch genehmigt, da das Demonstrationsrecht ein höheres Gewicht hat. Nur muss es neben Musik auch Wortbeiträge geben und es darf kein Alkohol ausgeschenkt werde.

Als bekennender Karnevalsmuffel wollte ich eigentlich auch in diesem Jahr den Rosenmontag und seinen Zug im Rahmen der mir als Altstadtbewohner gegebenen Möglichkeiten ignorieren, auch würde ich mich nicht als ausgesprochenen Reggae-Fan bezeichnen, doch zur Demonstration werde ich wohl gehen. Bier gibts im Kiosk um die Ecke. Vielleicht hat ja jemand Lust, mitzukommen.

Übrigens: Dass man als Rock- und Pop-Beauftragter durchaus eine steile Karriere vor sich haben kann, belegt der Werdegang von Sigmar Gabriel.

(Foto: Carsten Kubicki)

19 Kommentare

  1. Aus gut informierten Querulantenkreisen war übrigens heute zu vernehmen, dass eine Klageschrift gegen das Martinssingen bereits in der Schublade liege. Das ständige Klingeln am Martinsabend und das Singen der um Süßigkeiten bettelnden Kinder sei ebenfalls eine nicht hinzunehmende (Lärm)belästigung. Zunächst wolle man jedoch den Sieg über die rheinischen Narren feiern – selbstverständlich in aller Stille.

    Ach, bei der Demo bin ich natürlich dabei – wir sehen uns!

  2. Ich habe einen Traum!
    Ich werde mich nun im Gitarre-Spielen üben und mich dann vor ihren Balkon stellen, wie Romeo es einst vor Julias tat und dann werde ich ihr die schönsten Liebeslieder singen.

    Gegen Freundlichkeit kann sich niemand wehren! ;)

    Aber! – Wie kann man eine Stadtverwaltung als Vertrags- und auch als Handelspartner noch ernstnehmen, die sich von einer vermeintlichen Klägerin förmlich „in die Knie zwingen“ lässt? Wollen die als nächstes dann auch den Rosenmontagszug verbieten? Allein die wirtschaftlichen Umsätze, die solche traditionellen „Volksfeste“ (Auch die abgesagte Party!!!) mit sich bringen kommen ja auch letztendlich der Stadt wieder zu Gute. Darum an dieser Stelle die Frage, warum einem Ego eines einzelnen Lauten gegenüber der Allgemeinheit soviel Gewicht beigemessen wird?

Schreibe einen Kommentar zu kaempi Antwort abbrechen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein